BEG/KFW-Förderung und Werkverträge

 

 

 


Um Tempo in die Baumaßnahme zu bekommen, obwohl wir vor Förderungsbeginn durch die BEG am 1. Juli so gut wie nichts machen dürfen, haben wir mit NORDHAUS besprochen, dass wir das inkludierte Bodengutachten - der nächste Schritt - aus dem Werkvertrag herausrechnen und die Kosten zunächst selbst übernehmen. Das lief sehr fair ab. Danke an dieser Stelle an Herrn Hartig. 

Ach ja, Stichwort BEG und Rechtsunsicherheit: Wir hören/lesen aktuell immer wieder in Bauherren-Foren, dass Werkverträge bedingt durch die Förderungsumstellung erst nach dem 1. Juli unterschrieben werden dürfen, da sonst die Förderung durch KFW/BEG verweigert wird. Gute Nachricht: Das ist Quatsch!

Die KFW hat alle Banken Anfang März mit einem Beratungsprotokoll versorgt. Wenn Ihr dieses Beratungsprotokoll unterschrieben habt, dürft Ihr Werkverträge vor dem 1. Juli unterzeichnen und zumindest die Planungen angehen. Wir haben uns für die doppelte Absicherung entschieden und obendrein (eigentlich überhaupt nicht notwendig)  aufschiebende Bedingungen in den Werkvertrag inkludiert, die u.a. besagen, dass der Vertrag erst nach Zusage durch die KFW Gültigkeit erlangen wird.

Die Originalformulare der KFW habe ich hier mal eingearbeitet. Vielleicht helfen sie dem einen oder anderen von Euch. 

 



 

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